Allgemeinverfügung Ausgangssperre und Alkoholverbot

Allgemeinverfügung des Kreises Groß-Gerau zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Landkreis Groß-Gerau im sozialen und betrieblichen Bereich

Diese  Allgemeinverfügung  tritt  am  11.  Dezember  2020 um  21  Uhr  in  Kraft.  Sie  gilt  vorerst bis zum 22. Dezember 2020. Eine Verlängerung bleibt vorbehalten.

Für die Zeit zwischen 21 Uhr und 5 Uhr gilt für den gesamten Kreis Groß-Gerau eine nächtliche  Ausgangssperre.  Während  des  in  Satz  1  genannten  Zeitraums  ist  der  Aufenthalt  im  öffentlichen  Raum  im  Kreis  Groß-Gerau  grundsätzlich  untersagt. 

Eine  Durchfahrt durch den Kreis Groß-Gerau in diesem Zeitraum ist zulässig.

Der  Aufenthalt  im  öffentlichen  Raum  ist  während  dieser  Zeit  nur  aus gewichtigen Gründen zugelassen, insbesondere zur:

  • Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst,
  • Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischerVersorgungsleistungen,
  • Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
  • Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen undMinderjährigen,
  • Begleitung Sterbender,
  • Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen,
  • Versorgung von Tieren sowie zu Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und -prävention.
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