Allgemeinverfügung Ausgangssperre und Alkoholverbot
Diese Allgemeinverfügung tritt am 11. Dezember 2020 um 21 Uhr in Kraft. Sie gilt vorerst bis zum 22. Dezember 2020. Eine Verlängerung bleibt vorbehalten.
Für die Zeit zwischen 21 Uhr und 5 Uhr gilt für den gesamten Kreis Groß-Gerau eine nächtliche Ausgangssperre. Während des in Satz 1 genannten Zeitraums ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum im Kreis Groß-Gerau grundsätzlich untersagt.
Eine Durchfahrt durch den Kreis Groß-Gerau in diesem Zeitraum ist zulässig.
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist während dieser Zeit nur aus gewichtigen Gründen zugelassen, insbesondere zur:
- Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst,
- Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischerVersorgungsleistungen,
- Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
- Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen undMinderjährigen,
- Begleitung Sterbender,
- Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen,
- Versorgung von Tieren sowie zu Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und -prävention.