Elektronische Kasse

Neuregelung zum 1.1.2020 - Handreichung für bargeldintensive Handwerksbetriebe

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Bei sog. bargeldintensiven Betrieben - wie im Handwerk z.B. Bäcker, Fleischer, Konditoren, Speiseeishersteller, Friseure, Textilreiniger - ist eine ordnungsmäßige Kassenführung von besonderer Wichtigkeit und wird von der Finanzverwaltung schwerpunktmäßig überprüft. Werden in diesem Zusammenhang wesentliche formelle oder materielle Mängel festgestellt, wird die gesamte Buchführung als nicht ordnungsgemäß verworfen. Das führt dazu, dass die in den Steuererklärungen ausgewiesenen Umsätze und Gewinne nicht mehr der Besteuerung zugrunde gelegt und stattdessen Schätzungen vorgenommen werden. Es drohen in der Folge häufig teils empfindliche oder gar existenzbedrohende Steuernachzahlungen und es kann unter Umständen ergänzend zur Einleitung von Steuerstraf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren kommen.

Hierzu hat der ZDH (Zentralverband des deutschen Handwerks) eine Handreichung für Betriebe erstellt, in der alle wichtigen Punkte und Fragen erläutert und beantwortet werden.

Quelle: www.zdh.de
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