Meister-BAföG steigt!

Die Bundesregierung plant einen substanziellen Ausbau des Meister-BAföGs. 350 Millionen Euro steckt das Bundesbildungsministerium in die Aufstiegsförderung. Nicht nur der Weg zum Meister wird künftig unterstützt, sondern auch andere Weiterbildungsstufen. Was fürs Aufstiegs-BAföG geplant ist und was bislang gilt. Ein Überblick.

Bild: pixabay.com

Das Meister-BAföG gibt es seit 1996. Derzeit liegt der Höchstsatz für Alleinstehende bei 768 Euro pro Monat. Er soll ab August 2020 auf 892 steigen. Seit der letzten Novelle des Aufstiegsbildungsförderungsgesetzes (AFGB) heißt das "Meister-BAföG" offiziell "Aufstiegs-BAföG". Diese Überarbeitung war im Jahr 2016 und nun wird es Zeit für eine weitere Anpassung der Förderung für Meisterschüler im Handwerk. Mit dem Beschluss der "Nationalen Weiterbildungsstrategie" Mitte Juni 2019 hat das Bundesbildungsministerium angekündigt, dass in dieser Legislaturperiode 350 Millionen Euro zusätzlich für das AFGB ausgegeben werden sollen.

Grundlage dafür ist die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes. Das Bundeskabinett hat sie beschlossen und die erste Lesung im Bundestag hat stattgefunden. Damit ist der Weg frei gemacht, dass die Novelle zum 1. August 2020 in Kraft treten kann. Die Pläne sehen grundlegende Änderungen vor. So hatte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) bereits im DHZ-Interview angekündigt, dass die Novelle künftig nicht wie bisher nur die Förderung einer Fortbildung ermöglichen wird, sondern sogar bis zu drei.

Quelle: www.deutsche-handwerks-zeitung.de

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