Neue Beschlüsse zur Bekämpfung der Coronapandemie

Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 13. Dezember 2020

​Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben neue Beschlüsse gefasst, welche vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 gelten sollen. Das Handwerk ist im Bereich der Körperpflege betroffen:

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.

Alle Wirtschaftsbereiche, welche von den Maßnahmen betroffen sind, werden vom Bund finanzielle Unterstützung erhalten. Dafür steht die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht. Sobald wir erfahren, wo Sie diese beantragen können, teilen wir Ihnen dies mit.

Das gesamte Beschlusspapier können Sie hier einsehen:

Google Karte laden
Es gelten die Datenschutzerklärungen von Google.

 

Anfahrtsweg planen
Bitte Ort eingeben, von dem aus die Route zu uns berechnet werden soll:

Mitgliederbereich KHS
×

Diese Webseite verwendet nur technisch erforderliche Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie in unsererDatenschutzerklärungOK