Fairer Wettbewerb
Unlautere Werbung hat für Handwerksbetriebe erhebliche wirtschaftliche Nachteile und schadet das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in das Handwerk. Durch den Beitritt in die Wettbewerbszentrale haben wir ein wirksames Instrument, um gegen Verstöße unlauteren Wettbewerbs vorzugehen.
Die Wettbewerbszentrale ist eine der größten und erfahrensten Selbstkontrollinstitutionen für fairen Wettbewerb in Deutschland. Sie setzt sich seit über 100 Jahren für die Einhaltung von Regeln und Standards im Wettbewerb ein und verfolgt das Ziel, unlautere Geschäftspraktiken zu bekämpfen.
Als Mitglied der Wettbewerbszentrale können wir aktiv gegen unlautere Werbung vorgehen, indem wir Verstöße melden und rechtliche Schritte - einschließlich der Durchsetzung durch Klageverfahren - einleiten. Dies umfasst unter anderem irreführende Werbung, vergleichende Werbung, unzulässige Preisangaben und Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). In der Regel betrifft dies im Handwerk meistens Anzeigen, welche meisterpflichtige Tätigkeiten umfassen.
Wir ermutigen Sie daher, uns bei Verdachtsfällen von unlauterer Werbung zu informieren, damit wir gemeinsam für einen fairen Wettbewerb im Handwerk eintreten können. Ihre Hinweise sind von unschätzbarem Wert und tragen dazu bei, die Integrität des Handwerks zu wahren.
Wenn Sie uns Hinweise geben möchten, benötigen wir je nach Fall unterschiedliche Informationen.
- Print (Anzeigen, Flyer): Originale; es muss erkennbar sein oder mitgeteilt werden, wann und wo die Werbung erschienen ist, verteilt wurde oder zur Mitnahme auslag
- Außenwerbung (Plakat an einem Gerüst, Werbetafel o.ä.): Fotos plus eidesstattliche Versicherung; aus Letzterer muss hervorgehen, wer (Name und Anschrift) die Fotos wann (Datum) und wo (postalische Anschrift) dokumentiert hat
- Fahrzeugwerbung: wie bei der Außenwerbung und zusätzlich noch: Fahrzeugkennzeichen muss ebenso wie das Fahrzeug (Marke, Typ) selbst fotografiert werden
- Internetwerbung: Webseitenlink mit Angabe des Verdachtsfalls, wie bspw. meisterpflichtige Tätigkeiten
Die eidesstattliche Versicherung benötigen wir bei Außen- und Fahrzeugwerbung, da in Einzelfällen Sie als Zeuge benannt werden könnten, wenn dieser Fall vor Gericht verhandelt werden muss, sofern die Verdachtsperson keine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Eine Vorlage der eidesstattlichen Versicherung finden Sie hier. Ansonsten werden Ihre Angaben anonym behandelt.
Wenn Sie uns Hinweise zuschicken, möchten wir Sie jedoch um Ihre Kontaktdaten bitten, falls von uns weitere Informationen nachgefordert werden müssen.
Gemeinsam können wir uns für einen fairen Wettbewerb einsetzen, sodass für alle Beteiligten die gleichen Voraussetzungen gelten.
Hinweismöglichkeit
Nutzen Sie bitte dieses Formular für Ihre Mitteilung. Dies dient nur zu ersten Kontaktaufnahme mit uns. Anschließend melden wir uns bei Ihnen, da wir je nach Verstoß noch verschiedene Informationen und Unterlagen von Ihnen benötigen.